Häufige Fragen und Antworten | Der Fairmakler - Zuverlässig, Freundlich, Kompetent

Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten rund um unsere Dienstleistungen sowie Immobilien im Allgemeinen.

Allgemeines

Was heißt Makleralleinauftrag?

Makleralleinauftrag heißt dass wir exklusiv für Sie tätig sind und Ihre Immobilie exklusiv anbieten. Das bedeutet dass Sie während der Vetragslaufzeit keinen anderen Makler neben uns einschlaten und Ihr Objekt auch nicht selbst anbieten. Wie der Volksmund weiß verderben zu viele Köche den Brei. Wir setzen uns während unserer Zusammenarbeit mit aller Kraft für Sie und eine erfolgreiche Vermittlung ein.

Wie lange beträgt die Vertragslaufzeit?

Wir schließen mit Ihnen einen 6 Monate gültigen Vertrag den beide Vertragspartner vor Ablauf der Vertragszeit jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen können. Bei einer vorzeitigen Kündigung kann ggf. eine Aufwandsentschädigung anfällig werden. Wird der Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um einen Monat.

Wie lange dauert es bis meine Immobilie verkauft/vermietet ist?

Es wäre unseriös eine Aussage oder gar eine Versprechung hierüber zu treffen.

Wie schnell wir ein Objekt vermitteln können hängt von sehr unterschiedlichen Faktoren bzw. individuel von der jeweiligen Immobilie bzw. Region ab. Wir geben unser Bestes Ihr Objekt zeitnah und zum optimalen Preis zu vermitteln. Manche Makler sind versucht ein Objekt schnellstmöglich an den Mann oder die Frau zu bringen, da dann die Provision verdient ist. Der erste Interessent muss dabei jedoch nicht der Beste sein!

Wir gehen bei der Qualität unserer Arbeit keine Kompromisse ein und nehmen uns die notwenduge Zeit für eine erfolgreiche Vermittlung, das heißt einen optimalen Verkauf bzw. eine nachhaltige Vermietung ganz in Ihrem Sinne.

Wahren Sie meine Diskretion?

Ihre Anliegen und Privatsphäre haben für uns selbstverständlich größte Priorität. Deshalb stellen wir beispielsweise Maklerschilder nur in Absprache mit Ihnen auf und veröffentlichen Lagepläne Ihres Objekt ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung bzw. nach Prüfung der Interessenten.

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